Siller POS Kassenlösung
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Bonstorno (F2)

 
 
 
Über die Funktion "Bonstorno (F2)" kann ein abgeschlossener, aber noch nicht abgerechneter Beleg wieder storniert werden. Aus dem Originalbeleg wird durch ein Bonstorno die warenwirtschaftliche Umkehrbuchung erzeugt und über die Zahlungsmittel des Originalbelegs abgeschlossen.
 
Nach Aufruf der Funktion "Bonstorno (F2)" wird der Belegbarcode des Originalbelegs abgefragt.
 
 
Die Erfassungsmöglichkeiten des Belegbarcodes sind wie folgt:
 
 
Der Beleg wird nun automatisch als warenwirtschaftliche Umkehrbuchung reaktiviert und über die jeweiligen Zahlungsmittel des Originalbelegs abgeschlossen. Ist in dem Beleg eine adaptierte Kartenzahlung oder der Verkauf einer elektronischen Gutscheinkarte enthalten, wird diese über das Terminal storniert. Für das Storno am EFT-Terminal muss die im Originalbeleg verwendete Karte vorliegen.
 
Optional kann hier die Abfrage nach einem Grund für die Durchführung des Belegstornos erfolgen. Im Standard sind die Begründungen „Falscherfassung“ und „Kundenwunsch“ hinterlegt. Die Gründe lassen sich frei definieren oder die gesamte Abfrage ausschalten (Gründe). Darüber hinaus können zu einem Grund auch Freitextinformationen erfasst werden.
 
 
 
Nach Bestätigung dieser Maske mit "OK (F12)" wird die Stornierung des gewählten Beleges automatisch durchgeführt, im Journal gespeichert als Umkehrbuchung zum Originalbeleg und entsprechend gedruckt.
 
 
 
Hinweis:
Die Möglichkeit der Stornierung eines Beleges ist aus technischen Gründen nicht für alle Belegarten verfügbar. Sofern eine Belegart storniert werden soll, für die kein Storno möglich ist, gibt Siller POS eine entsprechende Meldung am Bildschirm aus. Für diese wenigen Ausnahmen muss eine manuelle Gegenbuchung durch den Anwender erfolgen (beispielsweise im Falle einer Einnahme- oder Ausgabeart im Beleg).
 
Die Belegstornierung ist grundsätzlich nur an der Kasse möglich, an der der Beleg ausgestellt wurde. Der Beleg wird eindeutig als „Umkehr- / Stornobeleg zu Belegnr. xx/xxx/xxx/xx“ gekennzeichnet. Damit ist eine eindeutige Zuordnung zu dem ursprünglichen Verkaufsbeleg jederzeit möglich.
 
 
Optional ist ein Benutzerrecht für die Durchführung eines Bonstornos erforderlich. Dies zeigt Siller POS durch eine entsprechende Meldung an. Der aktuell angemeldete Kassierer hat nicht die Berechtigung zur Durchführung eines Bonstornos, ein Mitarbeiter mit entsprechender Berechtigung ist zur Autorisierung erforderlich.