Siller POS Kassenlösung
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Sonderfall: Bonusgutschein

 
 
 
Die Berechnung der Bonusgutscheinausstellungen erfolgt regelmäßig wiederkehrend extern (außerhalb der Kassenanwendung) auf Basis der Einkaufswerte des jeweiligen Kundenkontos in einem definierten Zeitraum.
 
 
Beispiel:
Die Ermittlung erfolgt jährlich, die Ausschüttung liegt bei 4% der in dem Abrechnungsjahr ermittelten Umsatzhöhe je Kundenkonto. Ein Grundumsatzwert auf dem Kundenkonto von mindestens 300,00 muss erreicht sein, damit eine Ausschüttung erfolgen kann. Wurden die ausstellungsfähigen Bonusgutscheine ermittelt, müssen diese einerseits an die Kunden übermittelt werden und zudem als Referenz in den Stammdaten der Kasse hinterlegt werden (durch Stammdatenimport oder andere Prozesse möglich).
 
Die Bonusgutscheine können mit einem Aktionsbarcode versehen werden, welcher eine einfache und schnelle Einlösung des Bonuswertes inklusive Zuordnung des betreffenden Kundenkontos ermöglicht . Dieser Barcode enthält somit alle Informationen, die zur Erkennung des Bonusgutscheins in der Datenbank und zur Zuordnung des Kunden erforderlich sind. Hierdurch fließen die Einlösungen in die Rücklaufmessung der Responsemessung mit ein. Verkaufsbelege mit Bonusgutscheineinlösungen können umfangreich ausgewertet werden.
 
Im Standard wird ein Bonusgutschein als Wertguthaben in Form einer Belegreduktion (spannenwirksam) angewendet. Eine Umstellung im System der Funktion als Zahlungsmittel ist über die Anwendungs-Parameter möglich, allerdings zunächst steuerrechtlich auf Anwendbarkeit zu prüfen. Zudem ist es möglich, die Anwendbarkeit des Wertguthabens von Gesamtbeleg (Standard) auf beispielsweise nur reguläre Artikel inklusive / exklusive "Netto" und / oder "Service / Dienstleistung" umzustellen.
 
Einlösung als Wertguthaben (auf Gesamtbelegsumme):
 
Siehe hierzu auch "Bonusgutschein (F5)".