Ein über die Kassenadministration vordefiniertes Limit legt grundsätzlich fest, wie hoch eine Preisabweichung vom originalen PLU-Preis sein darf.
Diese Einstellung kann optional verwendet werden.
Wurde über die "Einstellungen" –"Register Einstellungen" eine solches Limit definiert, erscheint während der Durchführung der Preisänderung über "Preis (F7)" je nach gewählter Einstellung eine Abfrage nach einer höheren Berechtigungsstufe oder alternativ ein Hinweis, dass die Preisänderung in dieser Betragshöhe vorgenommen werden kann.
Der Preis kann nicht in dieser Betragshöhe verändert werden. Durch diese Meldung wird eine Preisveränderung in dieser Höhe verweigert. Anders sieht es jedoch aus, wenn das Limit mit optionaler Freigabe durch eine höhere Berechtigungsstufe versehen ist (siehe "Rechteverwaltung"). Wird diese Meldung mit "Ja" bestätigt, kann anschließend durch eine Mitarbeiterauthentifizierung die Funktion für diesen Vorgang freigeschaltet werden. Besitzt die erfasste Mitarbeiternummer die erforderliche Berechtigung, wird der Vorgang fortgesetzt und die Preisänderung wird durchgeführt. Die Prüfung der Limit-Überschreitung erfolgt auf die betreffende Belegposition und bezieht sich auf die kumulierte Preisabweichung der Funktionen "Preis (F7)" und "Rabatt (F4)".
Im Standard ist die Prüfung der Limit-Überschreitung nicht aktiviert.
Sie muss bei Bedarf administrativ zugeschaltet oder an eine Berechtigungsstufe gebunden werden.
Hinweis:
Da die Prüfung ausschließlich auf Positionsebene durchgeführt wird und sich nur auf dieser Ebene auswirkt, ist es empfehlenswert, die Rabatt-Einstellungen im System so zu konfigurieren, dass in der Finanzierung keine Belegrabatte oder Belegreduktionen mit Wirkung auf die Ebene "Gesamtbeleg" mehr gegeben werden dürfen (siehe hierzu auch Rabatt-/Nachlassarten und System mit harter Limitvorgabe für Preisänderungen einrichten).