Informationen zu Datenbanken und zur BelegausgabeDie Kassensoftware selbst arbeitet über einen verschlüsselten ConnectionString direkt auf den erforderlichen SQL-Datenbanken mit lesender und schreibender Berechtigung. Die erzeugten Umsatzbelege werden direkt und ohne Eingriffsmöglichkeit in der Kassendatenbank (Transaktionstabelle) festgehalten. Über die Verwaltung im SQL-Server wird mit entsprechenden Berechtigungszuordnungen die Datenbank für Dritte unzugänglich gemacht bzw. lesend für Drittanwendungen zur Verfügung gestellt.
Als Datenbanken kommen zum Einsatz (abhängig von der Ausprägung und der Konfiguration der Siller POS):
Die Datenbanknamen können frei gewählt werden und können in unterschiedlichen Konstellationen voneinander abweichen – definiert werden die Datenbanknamen über den jeweiligen ConnectionString. Die Tabellen- und Felddefinitionen sind innerhalb der Datenbanken grundsätzlich in unterschiedlichen Konstellationen identisch. Die Datenbankinhalte von StaffManager und PromotionsDB können auch innerhalb der Stammdatenbank POSMasterData geführt werden. Konfiguriert wird diese Verhaltensweise ebenfalls über die jeweiligen ConnectionStrings.
Zudem wird ein XML-Beleg (ARTS) produziert und im Dateisystem zur weiteren Verarbeitung bereitgestellt bzw. bei aktivem Netzwerk unmittelbar auf den Kassenserver oder direkt an das ERP-System übertragen.
Die Kassensoftware Siller POS führt innerhalb des XML-Beleges diverse Sicherheitsmerkmale mit: Es wird die eindeutige Kennung der Ursprungsdatenbank festgehalten, aus der der Beleg stammt. Darüber hinaus wird auf Basis des Beleginhalts eine MD5 Checksumme von der Siller POS berechnet und im Beleg mitgeführt. Die MD5-Checksumme wird bei der Verarbeitung des Beleges durch den Siller POS Import Service erneut ermittelt und ebenfalls im Beleg mitgeführt.
Zudem wird die Belegdatei (XML) durch die Kassensoftware Siller POS vollständig verschlüsselt, um eine Modifikation der Datei durch Unbefugte auszuschließen.
Informationen hierzu erhalten Sie im Bedarfsfall bei dem Kassenhersteller (Kontakt).
Beide Werte werden in der Stammdatenbank der Kasse während der Verarbeitung zu Protokollzwecken automatisch in einer Tabelle hinterlegt – diese Tabelle ist historisch vollständig abrufbar und auswertbar. Optional kann der XML-Beleg durch den Siller POS Import Service zusätzlich auch in einer zentraler Belegdatenbank (gesamter Kassenverbund) gespeichert werden.
Stetige Sicherungsmechanismen sowohl der Datenbanken auf den einzelnen Kassen als auch der Datenbanken auf dem optionalen Kassenserver durch das Unternehmen, das die Software einsetzt, sind die Voraussetzung für die lückenlose Aufbewahrungspflicht gemäß GDPdU / GoBD Vorgaben.
Hinweis:
Die Pflicht für die Sicherung der produzierten Umsatzbelege und der Transaktionsdatenbanken übernimmt das Unternehmen, welches die Kassensoftware einsetzt und betreibt. Zudem ist sicherzustellen, dass die Transaktionsdaten für eine Kassennachschau oder für eine Betriebsprüfung im Original (inklusive der für die Erstellung und der Analyse notwendigen Softwarebestandteile), sowie zusätzlich in den gesetzlich vorgeschriebenen Formaten für mindestens den gesetzlich prüfbaren Zeitraum aufbewahrt werden. Darüber hinaus sind weitere gesetzliche Vorgaben und die aktuelle Steuergesetzgebung des Landes zu beachten, in welchem die Kassensoftware betrieben wird. Hierzu zählt beispielsweise auch die evtl. notwendige Anbindung einer Technischen Sicherheits-Einrichtung (TSE). Weitere Informationen erhalten Sie beim Hersteller der Kassensoftware.
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